Verlegung der Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Wie in der Generalversammlung im März beschlossen wurde, werden die Mitgliedsbeiträge nicht mehr rückwirkend zum Jahresende fällig, sondern schrittweise in das 1. Quartal verlegt. Damit werden wir satzungskonform und vermeiden Missverständnisse bei der Zahlung. Die Beiträge für das laufende Jahr 2025 werden bereits im Juni abgebucht. Falls keine Einzugsermächtigung vorliegt, überweist bitte den Jahresbeitrag 2025…
